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WAHRUNG DES RECHTS AUF PRIVATSPHÄRE VON KINDERN

Von  Maître Margot FELGENTRÄGER – 28/02/2024
Rechtsartikel – Familienrecht, Einzelpersonen und ihr Vermögen

Am 19. Februar 2024 trat das Gesetz Nr. 2024-120 über die Wahrung des Rechts von Kindern auf  Privatsphäre in Kraft.

Das Gesetz, das die Wahrung des Rechts  von Kindern auf Privatsphäre gewährleisten soll, verankert die elterliche Pflicht zum Schutz des Rechts am eigenen Bild von minderjährigen Kindern, die einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt.

Das Gesetz ändert Artikel 371-1 Code civil, in dem die elterliche Sorge definiert wird. Es ergänzt die aktuelle Definition, indem es klarstellt, dass die elterliche Sorge darauf abzielt, « das Kind in seiner Sicherheit, Gesundheit, Privatsphäre und Moral zu schützen, um seine Erziehung zu gewährleisten und seine Entwicklung zu ermöglichen, wobei seine Person geachtet wird ».

Das Gesetz stellt den Grundsatz auf, dass es sich nicht um eine übliche Handlung handelt, für die die Zustimmung eines Elternteils ausreicht, sondern um eine nicht übliche Handlung, die die Zustimmung beider Eltern voraussetzt.

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