HONORARE
In der französischen Praxis muss vor Mandatsübernahme zwischen Mandant und Anwalt eine Honorarvereinbarung unterzeichnet werden.
Aufgrund der Komplexität,die meine internationale Tätigkeit mit sich bringt, ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorars nicht möglich.
Die Berechnung des Honorars erfolgt nach Zeit unter Zugrundelegung eines Stundenhonorars.
Zum 1.1.2024 berechne ich mit einem Stundenhonorar zwischen 250 € + 300 € zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.
Für Mandanten, die ausserhalb der europäischen Union residieren, sind meine Leistungen umsatzsteuerfrei.
Meine Honorare decken keine Auslagen oder Kosten. Auch die Kosten und Honorare externer Berater und Referenten sind darin nicht enthalten.
In bestimmten Fällen können die oben genannten Stundensätze zwischen Anwalt und Mandant verhandelt und ein Erfolgshonorar in Betracht gezogen werden.